GOLDWING FÖDERATION DEUTSCHLAND e.V.
Motorrad mit Anhänger, Trikes, Führerscheinklassen
Aktueller Stand – Antworten der Juristischen Zentrale des ADAC
Nach den Vorschriften der Führerschein-Richtlinie (Anlage) darf mit einer ab 19.01.2013
erteilten Fahrerlaubnis der Klasse A bei Krafträdern und Trikes kein Anhänger mitgeführt werden.